ordentliche Mitgliederversammlung 2021

Einladung zur Mitgliederversammlung

Werte Freunde des F.C. Herne 1957 e.V.

Der Vorstand des F.C. Herne 1957 e.V. lädt zur ordentlichen Mitgliederversammlung.
Diese findet statt am: Montag, 13.09.2021, im Ouzo`s, Shamrockstr.44, 44623 Herne.
Beginn der Veranstaltung: 19:00 Uhr

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des F.C. Herne 1957 e.V.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Berichte zu Aktivitäten, Kassenstand,
die Entlastung des Vorstandes und nicht zuletzt natürlich die Neuwahl des Vorstandes.
Mit den Wahlen haben die Mitglieder die Möglichkeit, wesentliche Entscheidungen u.a
zur sportlichen Ausrichtung des Vereins zu treffen.

Zur Mitwirkung im Vorstand werden entsprechende Anträge gern entgegengenommen.
Anträge sind bis spätestens 5 Tage vor der Wahl schriftlich mit Begründung beim Vorstand
ein zu reichen. (F.C. Herne 1957 e.V., Postfach 101204, 44602 Herne)

Besonders wichtig ist, dass die Mitglieder den Vorstand personell gut aufstellen.

– Gewählt werden können nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die am Wahlabend anwesend sind, oder von denen eine schriftliche
Einverständniserklärung über die Annahme zur Wahl vorliegt.
– Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder ab dem 14. Lebensjahr, die gewählten
und berufenen Mitglieder des Vorstandes.
Ein Elternteil für deren Kind unter 14. Jahren. (aktives Mitglied der Jugendabteilung)
– Alle aktiven Mitglieder der Seniorenabteilung.

Tagesordnungspunkte 2021

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
3. Annahme der Tagesordnung
4. Wahl des Protokollführers / der Protokollführerin

5. Bericht des Vorstandes

– Des Vorsitzenden
– Des Geschäftsführers
– Des Jugendleiters
– Der Kassiererin
– Der Kassenprüfer

6. Aussprache zum
– Bericht des Vorsitzenden
– Bericht des Geschäftsführers
– Bericht des Jugendleiters
– Bericht der Kassiererin
– Bericht des Kassenprüfers

7. Wahl des Versammlungsleiters (erforderlich bis zur Wahl des neuen 1.Vorsitzenden)
8. Entlastung des Vorstandes
9. Wahl des Vorstandes
– Des 1. Vorsitzenden / Vorsitzende
– Des 2. Vorsitzenden / Vorsitzende
– Des 1. Geschäftsführers / Geschäftsführerin
– Des 2. Geschäftsführers / Geschäftsführerin
– Des 1. Kassierers / Kassiererin
– Des 2. Kassierers / Kassiererin
– Des 1. Jugendleiters / Jugendleiterin
– Des 2. Jugendleiters / Jugendleiterin

10. Wahl der Beisitzer / Beisitzerinnen
11. Wahl der Jugendvertreter / Jugendvertreterinnen
(am Versammlungstag 14. Jahre – max 17. Jahre)
12. Wahl der Kassenprüfer
13. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
14. Festsetzung der Beiträge
15. Verschiedenes

Der Vorstand bittet um rege Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand